AGB

1. Geltungsbereich

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch künftigen – Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen ausschließlich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Partner oder Dritter sind nur gültig, wenn wir ausdrücklich ihrer Geltung zustimmen.

1.2 Wenn unser Kunde nicht einverstanden ist, muss er uns sofort schriftlich darauf hinweisen. Für diesen Fall behalten wir uns vor, unsere Angebote zurückzuziehen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Den formalen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.

1.3 Verbraucher im Sinne der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird ohne dass diesen, eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit zugerechnet werden kann.

1.4 Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.5 Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

2. Angebot / Vertragsbestandteile

2.1 Die von ideeplus gelieferten Angebote sind freibleibend. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von ideeplus als angenommen, sofern ideeplus nicht – etwa durch Tätigwerden aufgrund des Auftrags – zu erkennen gibt, dass Iideeplus den Auftrag annimmt. Gegenstand des Vertrages sind die im Angebot beschriebenen Leistungen.

2.2 Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstlieferung durch die Zulieferer von ideeplus. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von ideeplus zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit einem Zulieferer von ideeplus. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

2.3 Sofern der Kunde die Leistung auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertrag selbst von ideeplus gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

2.4 Nachträgliche Auftragsänderungen können nur durchgeführt werden, wenn die Auftragsdurchführung dies noch zulässt. Bereits angefallene und durch die Änderungen bedingten Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Rechte des Kunden sind nicht übertragbar.

2.5 Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden an ideeplus ausgehändigte Briefing. Wird das Briefing vom Kunden an ideeplus mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, erstellt ideeplus über den Inhalt ein Briefing, welches dem Kunden innerhalb 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Briefing nicht unverzüglich widerspricht.

3. Lieferungs- und Leistungspflichten

3.1 Termine und Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

3.2 Überschreitet ideeplus verbindliche Liefer- oder Leistungstermine, so obliegt es dem Kunden, ideeplus schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Leistungserbringung zu setzen, nach deren fruchtlosen Ablauf er vom Vertrag zurücktreten oder eine der Beeinträchtigung entsprechende Herabsetzung der Vergütung oder nach Maßgabe des §9 Schadenersatz verlangen kann. Soweit ein Dauerschuldverhältnis begründet wurde, tritt an die Stelle des Rücktrittsrechts das Recht zur vorzeitigen Kündigung. §323 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.

3.3 ideeplus ist für Verzögerungen, die auf Umständen beruhen, die ideeplus nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Arbeitskampf, Ausfall von Mitarbeitern oder technischen Einrichtungen ohne Verschulden von ideeplus), nicht verantwortlich. Etwa vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die entsprechenden Zeiträume, in denen ideeplus aufgrund solcher Umstände an der Erbringung der Leistungen gehindert ist. Gleiches gilt für Verzögerungen, die darauf beruhen, dass der Kunde von ihm geschuldete Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erbringt.

3.4 ideeplus verwahrt alle überlassenen oder angefertigten Roh- und Hilfsmittel zur Erstellung des Endproduktes, insbesondere Manuskripte, Druckvorlagen, Fotos, Filme und Reinzeichnungen über einen angemessenen Zeitraum mit Sorgfalt. Ein Anspruch des Kunden auf Verwahrung besteht nicht, kann jedoch im Einzelfall gesondert vereinbart werden. Für Beschädigungen haftet ideeplus nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sollten die vorgenannten Gegenstände versichert werden, so hat der Kunde die Versicherung selbst zu besorgen.

3.5 Die Verpflichtung von ideeplus, Bedienungshandbücher für Software zu liefern, beschränkt sich darauf, diejenigen Unterlagen und Handbücher an den Abnehmer weiterzuleiten, die vom Hersteller der Komponenten zur Verfügung gestellt werden.

3.6 Bei allen Druckaufträgen behält sich ideeplus Mehr- oder Mindermengenlieferungen von max. 10% der bestellten Auflage vor, wobei eine Mehrlieferung eine Preiserhöhung, eine Minderlieferung hingegen keine Reduktion des Honorars rechtfertigt.

3.7 ideeplus steht von jedem realisierten Entwurf ein Belegexemplar zu.

3.8 Alle Leistungen von ideeplus sind vom Kunden nach Leistungserbringung zu überprüfen und Reklamationen innerhalb der vereinbarten Abnahmefrist schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Die Abnahme der Leistungen gilt als erfolgt, wenn der Kunde diese nicht schriftlich innerhalb der vereinbarten Abnahmefrist mit konkreten Fehlerbeschreibungen in einem Fehlerprotokoll verweigert.

3.9 Abweichungen von vereinbarten Eigenschaften des Leistungsgegenstandes berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie dem Kunden zumutbar sind, den vertragsmäßigen Gebrauch nicht oder nur unwesentlich einschränken und das Vorhandensein der Eigenschaft nicht von ideeplus garantiert oder zugesichert wurde oder für ideeplus erkennbar war, dass die vereinbarte Eigenschaft für den Kunden von besonderer Bedeutung ist, insbesondere wenn durch die Abweichung von ihr der Verwendungszweck gefährdet wäre.

3.10 Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache mit der Übergabe, beim Versand mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

3.11 Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache beim Versand erst mit der Übergabe der Sache an den Kunden über.

3.12 Der Übergabe steht gleich, wenn der Kunde in Verzug der Annahme ist.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde fördert die Durchführung des Vertrages, indem er die vereinbarten Mitwirkungspflichten (insbesondere die vor Erstellung der Lieferungen und Leistungen durch ideeplus innerhalb der Leistungsfristen, notwendigen Prüfungen und Genehmigungen von Konzepten, Überreichungen von Texten, Vorlagen etc.) innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen erfüllt.

5. Eigentums-, Urheber und Nutzungsrechte

5.1 Der Kunde erklärt, alle Rechte (Eigentums- und Urheberrechte etc.) an Vorlagen und Texten, die er ideeplus übergibt zu besitzen. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat ideeplus von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

5.2 ideeplus versichert, die erstellten Lieferungen und Leistungen wurden unter Berücksichtigung von Rechten Dritter erstellt wurden, also ohne in unzulässiger Weise das Eigentum Dritter zu nutzen bzw. wettbewerbswidrige Handlungen zu begehen. Eine entsprechende Gewähr übernimmt ideeplus hierfür nicht.

5.3 Die Arbeiten von ideeplus dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als vereinbarter Zweck nur der vom Auftraggeber bei Auftragsanfertigung erkennbar gemachte Zweck. Im Zweifel erhält der Kunde mit Zahlung des vollständigen Honorars nur ein nicht ausschließliches, einfaches und beschränktes Nutzungsrecht. Darüber hinausgehende Nutzungsrechte sind zwischen den Parteien gesondert zu vereinbaren. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei ideeplus.

5.4 Die im Rahmen des Auftrages erarbeitete Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungsgabe nicht erreicht ist.

5.5 ideeplus darf die entwickelten Arbeiten angemessen und branchenüblich signieren und öffentliche Leistungen anderen Kunden oder durch die Teilnahme an Wettbewerben als Referenz benennen und präsentieren. ideeplus hat das Recht, insbesondere Anzeigen und Zeitungen und Zeitschriften sowie alle Druckprodukte mit vollem Namen und Sitz der Firma in angemessener Schriftgröße zu zeichnen oder die Leistungen in einem eventuell vorhandenen Impressum mit obigen Angaben zu versehen. Die Hinweise oder Vermerke, die Urheber-, Patent-, Firmen-, Namens-,Kennzeichen- oder sonstige Markenrechte betreffen, darf der Kunde weder von der von ideeplus gelieferten Software noch von etwa gelieferten Datenträger oder Dokumentationen der sonstigen zur Verfügung gestellten Unterlagen entfernen, abdecken oder in sonstiger Weise ganz oder teilweise unterdrücken.

5.6 Alle Verteiler für Aufträge im Bereich PR sind grundsätzlich Eigentum von ideeplus. Sie werden nicht außer Haus gegeben, können jedoch von Kunden eingesehen werden. Lediglich das Inhaltsverzeichnis der einzelnen Verteiler wird dem Kunden auf Wunsch zur Verfügung gestellt.

6. Vergütungen

6.1 Der Honoraranspruch von ideeplus für jede einzelne Leistung entsteht, sobald diese erbracht wurde. Werden Arbeiten in Teilen erledigt, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung über einen längeren Zeitraum, so kann ideeplus Abschlagzahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.

6.2 Die Preise von ideeplus schließen –  falls die Versendung notwendig oder vereinbart werden sollte  –  Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Verwertungsrechte, Zölle oder sonstige  –  auch nachträglich entstehende  –  Abgaben werden an den Kunden weiterberechnet.

6.3 ideeplus wird bei Aufträgen an Werbeträger –  Unter Berücksichtigung von tariflichen Rabatten, Boni und Skonti  –  Voraus-Rechnungen an den Kunden stellen und die Einbuchung bei den Entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vornehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schaltungstermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet ideeplus nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen ideeplus entsteht dadurch nicht. Alle mit den Werbeträgern erfolgenden finanziellen Transaktionen werden ausschließlich von ideeplus vorgenommen.

6.4 Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung, insbesondere dann, wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten den ursprünglichen Betrag um mehr als 20% übersteigen. In diesem Falle wird ideeplus den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 5 Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

6.5 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist ausgeschlossen, sofern die Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von ideeplus anerkannt sind.

7. Präsentationen

Die Teilnahme an Präsentationen durch die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch ideeplus erfolgt, unbeachtet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen angemessenes Honorar, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von ideeplus für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält ideeplus nach der Präsentation keinen Auftrag, so ist ideeplus berechtigt, die im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwerten. Dagegen ist der Kunde nicht berechtigt diese Leistungen  –  in welcher Form auch immer  –  weiter zu nutzen, zu verbreiten oder an Dritte weiterzugeben. Bei Zuwiderhandlung, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe 50% des Auftragswertes, welcher sich aus der konkreten Umsetzung der Aufgabenstellung der Präsentation ergibt, entspricht  –  mindestens jedoch 5.000,- Euro (zzgl. MwSt.) beträgt.

8. Haftung und Schadenersatz

8.1 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch ideeplus erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Wettbewerbsgesetze verstoßen. ideeplus ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern diese bei der Tätigkeit von ideeplus bekannt werden.

8.2 Ist der Kunde Unternehmer, leistet ideeplus für Mängel der Sachen zunächst nach Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzleistung.

8.3 Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzleistung erfolgen soll. ideeplus ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

8.4 Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

8.5 Ist der Kunde Unternehmer, muss er ideeplus offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab Empfang der Sache schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

8.6 Ist der Kunde Verbraucher, muss er ideeplus innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei ideeplus. Unterlässt den Verbrauchter diese Unterrichtung erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zur Bestellung der Sache bewogen, trifft ihn für seine Entscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mängelhaftigkeit der Sache.

8.7 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, so steht dem Unternehmen kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

8.8 Will der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Sache beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Herstellungskosten der Sache. Dies gilt nicht, wenn ideeplus die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

8.9 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung der Sache. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung der Sache. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.

8.10 Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

8.11 ideeplus weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik möglich ist, Software vollständig fehlerfrei zu erstellen. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, übernehmen wir keine Gewährleistung dafür, dass die Software den speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder bei dem Kunden vorhandenen Software zusammenarbeitet.

8.12 ideeplus übernimmt keine Haftung für die technische Eignung der Hardware des Kunden für die vom Kunden für seine Zwecke verwendete Software. Die Frage der Eignung der EDV Umgebung für Zwecke des Abnehmers fällt in dessen Risikobereich und ist nicht Geschäftsgrundlage des Vertrages.

8.13 Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und die daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt der Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt. Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, Die Haftung der Firma ideeplus ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von Sicherungskopien beschränkt. Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten notwendige Sicherungskopie beibringen, so ist ideeplus von der Haftung vollständig freigestellt.

8.14 Im Bereich des Hosting kann ideeplus aus Provider oder Subprovider von ideeplus für Störungen innerhalb des Internets oder Kommunikationsnetzes, inklusive deren Ausfall oder deren Überlassung keinesfalls haftbar gemacht werden.

9. Geheimhaltung

Soweit nicht einzelvertraglich weitergehende Vertraulichkeitspflichten vereinbart sind, sind beide Parteien zur Geheimhaltung aller ihnen bei der Zusammenarbeit bekannt werdenden Informationen über den Geschäftsbetrieb des anderen, insbesondere Interna, Geschäftsgeheimnisse und Kunden, die bei Anlegung eines vernünftigen kaufmännischen Maßstabes als geheimhaltungsbedürftig anzusehen sind, verpflichtet. Soweit ideeplus Dritte zur Erfüllung der Aufgaben heranzieht, verpflichten sich diese zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Soweit ideeplus Eigentum insbesondere an technischen Sachen hat oder erwirbt, behält sich ideeplus bei Verträgen mit Verbrauchern das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmen behält sich ideeplus das Eigentum an Sachen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

10.2 Der Kunde ist verpflichtet, die insbesondere technische Sache pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

10.3 Der Kunde ist verpflichtet, ideeplus einen Zugriff Dritter auf die Sache, etwa im Falle einer Pfändung, sowie Beschädigungen oder die Vernichtung der Sache unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzerwechsel der Sache sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

10.4 ideeplus ist berechtigt bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, oder bei Verletzung einer Pflicht dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten oder die Herausgabe der Ware zu verlangen.

10.5 Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

10.6 Die Be- und Verarbeitung der Sache durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen von ideeplus. Erfolgt eine Verarbeitung mit ideeplus nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, ideeplus nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des EU Kaufrechts finden keine Anwendung.

11.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Neustadt an der Weinstraße. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz, oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

11.4 Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.

 

 
Neustadt an der Weinstraße im Januar 2022

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